Katzen und Kleintiere                          

Ab sofort bieten wir auch die Betreuung Ihrer Kleintiere bei Ihnen zuhause an.

 

Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Vögel sind in ihrem gewohnten Zuhause am besten untergebracht, wenn Sie verreisen oder z.B. ins Krankenhaus müssen. Daher betreuen wir diese Tiere nicht bei uns, sondern in folgenden Orten bei Ihnen zuhause: Bürstadt, Biblis, Groß-Rohrheim, Lorsch, Lampertheim

 

Wir bieten zwei verschiedene Optionen an, die auch miteinander kombinierbar sind:

Service "Basis"

18€/Tag

- 1 täglicher Besuch bei Ihnen Zuhause
- Versorgung von bis zu zwei Katzen bzw. Käfigtieren inkl. füttern, tränken, säubern der Katzentoilette bzw. Toilettenecke im Käfig
- falls von Katzen gewünscht natürlich auch bürsten/beschmusen/spielen 
- weitere Tiere gegen geringen Aufpreis möglich
- Briefkastenleerung ohne Aufpreis inklusive

Service "Premium"

30€/Tag

- 2 tägliche Besuche bei Ihnen Zuhause
- Versorgung von bis zu zwei Katzen bzw. Käfigtieren inkl. füttern, tränken, säubern der Katzentoilette bzw. Toilettenecke im Käfig
- falls von Katzen gewünscht natürlich auch bürsten/beschmusen/spielen 
- weitere Tiere gegen geringen Aufpreis möglich
-
Briefkastenleerung, Zimmerpflanzen gießen ohne Aufpreis inklusive
- morgens öffnen der Rolläden, abends schliessen


 

                                       

 

                       Allgemeine Geschäftsbedingungen für

 

                                                        Katzen und Kleintiere

 

 

 

Tiersitter-Ried übernimmt nach Absprache mit dem/der Tierhalter/in, die im Betreuungsvertrag festgelegten Dienstleistungen. Die Vertragsdauer ist auf den dort eingetragenen Zeitraum befristet. Folgeaufträge können auch mündlich vereinbart werden.

 

 

 

Die beauftragten Leistungen werden ausschließlich im direkten Lebensumfeld des/der Tierhalters/in zu den vereinbarten Zeiten und Kosten ausgeführt.

 

 

 

Der/die Tierhalter/in ist dafür verantwortlich, dass dem Tiersitter alle für die Ausführung seiner Tätigkeiten erforderlichen Arbeitsmittel - z.B. Futter, Streu, benötigte Medikamente, Schlüssel - rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Der/die Tierhalter/in versichert, den Tiersitter im Vorfeld über alle wichtigen Eigenschaften des Tieres/der Tiere sowie über bestehende Erkrankungen informiert zu haben.

 

 

 

Sollte das betreute Tier im Betreuungszeitraum tierärztlicher Versorgung bedürfen, wird primär der betreuende Tierarzt hinzugezogen. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich der Tiersitter vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem/der Tierhalter/in zu tragen

 

 

 

Der Tiersitter verpflichtet sich, die ihm überlassen Gegenstände sorgfältig zu verwahren und diese nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert an den/die Tierhalter/in zurück zu geben.

 

 

 

Vom Tier werden während der Betreuung auch Fotos für die Homepage gemacht. Sollten Sie die Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir um vorherige Info.

 

 

 

Die Bezahlung der Tätigkeit ist im Voraus am Termin der Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Bei einer Stornierung vor Beginn der Tätigkeit werden 50 % der Summe einbehalten, bei Stornierung nach Beginn der Tätigkeit erfolgt keine Rückzahlung der Restsumme.

 

 

Gerichtsstand ist Lampertheim.