Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundebetreuung

 

- Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.

 

- Heiße Hündinnen können nicht aufgenommen werden; kranke oder verletzte Tiere nur nach Absprache und ggf. mit Preisaufschlag.

 

- Eine unkastrierte Hündin kann nur in Tagesbetreuung aufgenommen werden, nicht jedoch in Urlaubspflege, es sei denn, es ist sichergestellt (z.B. durch tierärztl. Behandlung), dass sie während der Betreuungszeit nicht heiß wird. Eine Notfallbetreuung für den Läufigkeitsfall stellt der Tierbesitzer, inkl. Kontaktdaten, der Betreuungsstelle bereit.

 

- Jedes Tier muss seine Tollwut- sowie die Steuermarke am Halsband tragen.

 

- Alle Tiere müssen nach den gesetzlichen Vorgaben geimpft sein. Eine Impfung gegen Tollwut, Staupe, Parvo- und Leptospirose, Hepatitis sowie Zwingerhusten sowie ein aktiver Schutz gegen innere und äußere Parasiten wird dringend empfohlen. Tiersitter-Ried haftet nicht für eine evtl. Ansteckung.

 

- Es muss uns wahrheitsgemäß mitgeteilt werden, ob Ihr Hund evtl. Verhaltensstörungen besitzt. Für Verletzungen, die dadurch auftreten können, haftet der Tierbesitzer im vollen Umfang.

 

- Sollte während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, so sind alle damit verbundenen Kosten vom Eigentümer zu tragen. Behandelnder Tierarzt wird, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Haustierarzt der Tierbetreuung. Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik gebracht.

 

- Sollte sich das Tier während des Aufenthaltes, auch in der Spielstunde, verletzen oder sterben, so können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierbetreuung gestellt werden. Dem Tierbesitzer ist bekannt, dass sein Hund zusammen mit anderen Hunden gehalten wird und eine Verletzung durch toben oder raufen möglich ist.

 

- Die Tierbetreuung haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiermit wird ausdrücklich vereinbart, dass die Tierbetreuung für keine Schäden an Dritten haftet. Die Haftung übernimmt der Tierhalter, der auch während der Betreuung Tierhalter i.S. des Gesetzes bleibt. (Haftungsausschluss des § 834 BGB; § 833 BGB).

 

- Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes in der Tierbetreuung verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers. Hunde ohne Nachweis einer Haftpflichtversicherung können nicht aufgenommen werden. Diese muss sich auch auf die Zeit in der Tierbetreuung erstrecken. Sollten Schäden nicht durch die Tierhalterhaftpflicht abgedeckt sein, kommt der Eigentümer des Hundes dafür auf.

 

- Die Rechnungsstellung erfolgt bei regelmäßiger Tagesbetreuung monatlich.

 

- Bei Urlaubsbetreuung sind die Betreuungskosten im Voraus an die Tierbetreuung zu zahlen. Dabei zählen Abgabe- und Abholtag jeweils als ganzer Tag á 30 €, auch wenn der Hund erst nachmittags gebracht bzw. bereits vormittags abgeholt werden sollte. Bei der Reservierung wird eine Pauschale von 10% fällig, die mit den Kosten bei der Übergabe verrechnet wird. Wird der Hund nicht vereinbarungsgemäß gebracht, verfällt die Reservierungsgebühr. Wird der Hund vor dem vereinbarten Abholtag abgeholt, werden keine Betreuungskosten, auch nicht anteilig, zurückerstattet, da wir den Platz speziell für Ihren Hund freigehalten haben.

 

- Ist das Tier, ohne erneute Absprache, zwei Tage nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht abgeholt worden, wird es einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

 

- Vom Tier werden während seines Aufenthaltes bei uns auch Fotos für die Homepage und soziale Netzwerke gemacht. Sollten Sie die Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir um vorherige Info.

 

- Die Daten des Tieres sowie des Besitzers werden nur zum Zwecke der Betreuung gespeichert und nicht weitergegeben. Die Löschung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Mit der Inanspruchnahme der Betreuung erklärt sich der Besitzer damit einverstanden.

 

- Gerichtsstand ist Lampertheim.